Diffamierung bezeichnet die vorsätzliche Schädigung des Ansehens einer Person oder Institution durch das Verbreiten abwertender, meist unwahrer Behauptungen.
Synonyme zu „diffamierung“
üble Nachrede
Rufschädigung
Herabwürdigung
Diskreditierung
Verunglimpfung
Ehrverletzung
Anschwärzung
Herabsetzung
Beschimpfung
Lästerung
Schlechtmachung
Gegenteile & Gegenstücke
Ehrung
Anerkennung
Würdigung
Was bedeutet „diffamierung“?
Diffamierung ist der Oberbegriff für Handlungen, die das Ansehen einer Person oder Organisation mutwillig schädigen, indem unwahre oder verletzende Behauptungen verbreitet werden. Im deutschen Strafrecht können Diffamierungen als üble Nachrede (§186 StGB) oder Verleumdung (§187 StGB) geahndet werden. Die Grenze zur Meinungsfreiheit ist oft fließend, entscheidend ist der Wahrheitsgehalt der Aussage.
Wortart: Substantiv, feminin (die Diffamierung)
Anderes Wort für: Diffamierung wird häufig mit Verleumdung gleichgesetzt, wobei Letztere die Verbreitung unwahrer Tatsachen wider besseres Wissen meint.
„diffamierung“ im Kreuzworträtsel – Antworten nach Buchstaben
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Häufige Fragen
Ist Diffamierung strafbar?
Ja, Diffamierung kann nach §186 StGB (Üble Nachrede) oder §187 StGB (Verleumdung) bestraft werden – mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Voraussetzung ist, dass unwahre Tatsachen behauptet werden, die das Ansehen des Opfers gefährden.
Was ist der Unterschied zwischen Diffamierung und Verleumdung?
Diffamierung ist der weitere Begriff und umfasst jede Rufschädigung, auch durch Meinungsäußerungen. Verleumdung setzt voraus, dass der Täter wider besseres Wissen eine unwahre Tatsache verbreitet (§187 StGB) – also eine besonders schwere Form der Diffamierung.
Was kann ich gegen Diffamierung tun?
Betroffene können eine Unterlassungsklage einleiten, Gegendarstellung verlangen oder Strafanzeige erstatten. Bei Beleidigungen im Internet hilft das NetzDG, um falsche Inhalte löschen zu lassen. Ein Anwalt für Medienrecht sollte hinzugezogen werden.